Teilgrundüberholung von Tennisplatzanlagen


Wenn auf ihren Tennisplätzen nach starken Regenschauern das Wasser nicht mehr zügig abläuft, große, stehende Pfützen den Platz unbespielbar machen, sowie Unebenheiten merklich ins Auge fallen, wird es Zeit, dass Sie eine Grundüberholung einplanen.

Die Grundüberholung eines Tennissandplatzes ist im Regelfall nach ca. 15 - 25 Jahren, je nach Pflege und Beanspruchung notwendig. Bei ganzjährig genutzten Tennisplätzen mindestens nach 10 Jahren.

Je nachdem wie sich die Gesamtbeschaffenheit des Tennisplatzes darstellt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, eine Teilgrundüberholung eines Tennisplatzes vorzunehmen. Bei einer Teilgrundüberholung werden nur in vorher klar eingegrenzten Bereichen die alten wasserundurchlässigen Schichten des Tennisplatzes, wie der wasserundurchlässige rote Tennisspielbelag und die mit diesem Material vermischte, darunter liegende "dynamische Schicht" komplett ausgebaut und fachgerecht entsorgt.

Aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt sich der gleichzeitige Einbau einer automatischen Beregnungsanlage. Eine optimale und sparsame Bewässerung der Tennisplatzanlagen ist hiermit gesichert.

Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen unser speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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